Senat hat Konzept für die Versorgung von „Long COVID“-Patienten zugestimmt

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, das Konzept für die Versorgung von Berlinerinnen und Berlinern, die von Long COVID beziehungsweise dem Post-COVID-Syndrom (PCS) betroffen sind, zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Senat setzt damit einen Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses um. Inhaltlich sollte dieses Konzept auch Vorschläge zu den Bereichen Datensammlung, Entwicklung von Behandlungspfaden und Vernetzung von Leistungserbringern umfassen.

Long COVID und Post-COVID-Syndrom (PCS) bezeichnet längerfristige, gesundheitliche Beeinträchtigungen im Anschluss an eine SARS-CoV-2-Infektion, die über die akute Krankheitsphase hinaus vorliegen. Bisher gibt es weder biologische Marker noch eine kurative Therapie für das PCS. Die Diagnosestellung erfolgt meist in Form einer Ausschlussdiagnose, die Behandlung erfolgt bisher symptomgebunden. Da im Anschluss an einen SARS-CoV-2-Infekt bei Erkrankten Symptome fortbestehen können, entwickelte sich die Behandlung dieser längerfristig auftretenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu einer weiteren Aufgabe für die gesundheitliche Versorgung in Berlin. Die Krankenbehandlung der gesetzlich Versicherten ist Aufgabe der Krankenkassen (§ 27 SGB V) und wird durch die zugelassenen Leistungserbringer zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht (§ 2 Abs. 1 SGB V). Der Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (§ 75 Abs. 1 SGB V).