Neue EBM-Leistungen für Patienten mit Verdacht auf Long COVID
Für die Versorgung von Patienten mit Long COVID oder einem Verdacht auf Long COVID werden zum 1. Januar 2025 mehrere neue Leistungen in den EBM aufgenommen. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben am Mittwoch im Bewertungsausschuss einen entsprechenden Beschluss gefasst und die Vergütung festgelegt.
Hintergrund ist die Long-COVID-Richtlinie (LongCOV-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die seit Anfang Mai in Kraft ist. Sie regelt, wie Betroffene mit Verdacht auf Long COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen, berufsgruppenübergreifend, koordiniert und strukturiert versorgt werden.
Mit dem Beschluss des Bewertungsausschusses steht jetzt fest, welche Gebührenordnungspositionen (GOP) die beteiligten Ärzte zusätzlich abrechnen können. Dazu wird ein neuer Abschnitt 37.8 mit fünf Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen, unter anderem für ein Basis-Assessment und für Fallbesprechungen. Alle Leistungen werden zunächst extrabudgetär vergütet.